Montag, 28.11.2016 - 15:00 uhr
Prof. Dr. Roswitha Pioch
Der Auftrag Sozialer Arbeit wird stets durch politische und gesellschaftliche Verhältnisse und Vorgaben mitbestimmt. Soziale Arbeit hat aber auch einen Auftrag zur Mitgestaltung des Sozialen. Aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen werden aus politikwissenschaftlicher Sicht aufgezeigt.
Montag, 28.11.2016 - 16:30 uhr
Prof. Dr. Uwe Becker
Landläufig wird unter Resozialisierung verstanden, dass Menschen, die durch Freiheitsentzug oder auch durch Wohnsitzlosigkeit aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind, lernen, sich wieder in die Gesellschaft einzufügen. Die Instanz, die dazu in besonderer Weise als Resozialisierungsparameter geeignet erscheint, ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Auf die Berufsträger_innen der Sozialen Arbeit in der Straffälligen- und Wohnungslosenhilfe wird in der Regel die Aufgabe projiziert, durch Vermittlungsbemühungen bezüglich Wohnraum und Arbeit entscheidende Wegbereitung für die Resozialisierung zu leisten. Kritische Sozialwissenschaftler, wie der namhafte polnische Soziologe, Zygmunt Bauman, kritisieren diese Verzweckung als "Recycling" von Menschen für die ökonomische und leistungszentrierte Verwertungslogik des Kapitalismus. Der Soziologe Hartmut Rosa bietet mit seiner Metapher der "Resonanz" einen neuen und ungewöhnlichen Zugang, Zugehörigkeit zur Gesellschaft vor allen Dingen als Dimension zwischenmenschlicher Resonanz zu begreifen. Mit Hilfe beider Autoren soll das Konstrukt der "Resozialisierung" kritisch befragt und zugleich im Spiegel biblisch-theologischer Impulse beleuchtet werden.
Dienstag, 29.11.2016 - 09:00 Uhr
Prof. em. Dr. Frieder Dünkel
Eine wesentliche Aufgabe des Strafvollzuges besteht darin, Menschen, die mit dem Entzug der Freiheit bestraft wurden, dabei behilflich zu sein, sich wieder in das Leben in Freiheit einzugliedern. Ausgehend vom zugrundeliegenden Begriff einer Wiedereingliederung werden die Grundzüge eines vorgeschlagenen Resozialisierungsgesetzes dargestellt, das teilweise in verschiedenen Bundesländern nach und nach in Gestalt des sogenannten Übergangsmanagements Gestalt annimmt. Dabei wird auch auf die verpassten Chancen eingegangen, die ein Konzept bietet, das Straffälligkeit umfassender als Problemlösungsverhalten begreift und bereits vor einer Inhaftierung einsetzt oder diese vermeidet.
Dienstag, 29.11.2016 - 10:00 Uhr
Rudolf Baum
Die Justizministerkonferenz und der Strafvollzugsausschuss der Länder haben sich in den letzten Jahren unter diesem Titel mit dem Thema „Übergangsmanagement“ beschäftigt. Dazu gab es eine länderübergreifende Arbeitsgruppe.Thematische Schwerpunkte der Arbeitsgruppe waren:
- Leistungsbescheidung nach dem SGB vor der Entlassung.
- Beratungsleistungen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter bereits in den Justizvollzugseinrichtungen.
- Beratungs- und Vermittlungsangebote für geeigneten Wohnraum durch kommunale Einrichtungen in den Justizvollzugseinrichtungen.
- Feststellung von versicherungsrechtlichen Ansprüchen auf suchttherapeutische Maßnahmen vor der Entlassung.
- Entscheidung der krankenversicherungsrechtlichen Zuständigkeiten vor der Entlassung.
- Die Bereitstellung von Personalausweisen und anderen Ausweispapieren muss bundesweit einheitlich erfolgen.
Der Referent war Teilnehmer dieser Arbeitsgruppe für das Land Nordrhein-Westfalen und berichtet über die Ergebnisse und geht der Frage nach: „Was ist erledigt? Was ist noch zu tun? Welchen Beitrag kann die freie Straffälligenhilfe leisten?“
Dienstag, 29.11.2016 - 11:00 Uhr
Kai Kupka
Ich sehe die Straffälligenhilfe gern als Weg zwischen Haft und Freiheit. Der Weg ist meist steinig, zugewuchert, kurvig, mitunter verzweigt. Er beginnt irgendwo während der Haftzeit (manchmal davor), verliert sich, findet sich wieder, wird zum Haftende hin breiter und verläuft, mit gelegentlichen Verzweigungen, noch eine ganze Weile geradeaus. Im Idealfall mündet er in ein Leben in Straffreiheit und zufriedener Teilhabe an der Gemeinschaft.
- Der Weg muss angelegt und in Schuss gehalten werden – das erwarten wir von der öffentlichen Hand.
- Die Wegeführung muss regelmäßig überprüft und angepasst werden – das leisten wir mit unseren Partnern.
- Der Weg muss begangen werden – das leisten unsere Klienten mit unserer Hilfe.
Mittwoch, 30.11.2016 - 09:00 Uhr
Dr. Reijer J. de Vries
Die „Kerken met Stip“ („Kirchen mit Tupfen“) in den Niederlanden sind ein Versuch, als christliche Kirchengemeinde gesellschaftliche Verantwortung für Menschen zu übernehmen, die aus dem Strafvollzug entlassen werden. Bei diesem Projekt werden Pfarrer_innen und Ehrenamtliche zu Grenzgänger_innen zwischen Kirchengemeinden und dem Strafvollzug. Jedoch ist dies kein einfaches Unterfangen. Dr. Reijer J. de Vries sucht auf der Grundlage empirischer Forschungsergebnisse nach Antworten auf theologische Herausforderungen und nach notwendigen Strukturen, die zum Gelingen von inklusiven Kirchengemeinden beitragen können.
Mittwoch, 30.11.2016 - 11:00 Uhr
Jana Mokali
Beratungssituationen bei denen Dolmetscher_innen eingesetzt werden, haben einige Besonderheiten im Vergleich zu Beratungsgesprächen, die unmittelbar Informationen vermitteln. Hat Mann/Frau sie im Blick können sie ziel- und ergebnisorientiert und daher zufriedenstellend ablaufen. Von der Auswahl einer geeigneten Person zur Sprachmittlung bis hin zum abschließenden „Nachgespräch“ werden Vorschläge für den Umgang damit dargestellt und mit Beispielen aus der Praxis erläutert.